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Für alle Spenden, die in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden, verlangt das Finanzamt
eine Spendenbescheinigung.
Bis zu Beträgen von 200 € reicht allerdings ein sogenannter vereinfachter
Spendennachweis aus. Hierfür können der Überweisungsträger oder der Kontoauszug in Kopie beigegeben werden.
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